Flüchtlingsunterbringung

 

Ursprünglich hatte die Fraktion sich mehrheitlich für die Nutzung des Schwesternheims im Gemeindekranken­haus ausgesprochen.

Ein entsprechender Beschluss wurde jedoch im Gemeinderat abgelehnt und das Schwesternheim zur Unter­bringung von Pflegepersonal an das UKM vermietet.

Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen hat von der Inneren Mission München das ehemalige CVJM-Heim in Moosrain für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern angemietet. Seit März 2015 ist dort eine wechselnde Anzahl (Maximum 50) untergebracht.
 

Ende 2015 beschloss der Gemeinderat, das ehemalige Gemeindekrankenhaus (befristet bis zunächst 2018) zur Unterbringung weiterer Flüchtlinge zu nutzen. Außerdem sollen Räume start up-Unternehmern aus der Kreativbranche angeboten werden. Der Nordtrakt wird bis zur Fertigstellung des Rathausumbaus als Zwischenunterbringung für die Gemeindeverwaltung dienen.

Am 19.8.2016 meldete das Murnauer Tagblatt: "die Flüchtlingszahlen sind stark zurückgegangen, für das Landratsamt gilt ein Anmietstopp. Das heißt: Die besagten Zimmer (kalkuliert wurde mit 24) werden nicht mehr benötigt – und können für das Hauptanliegen, ein Kreativzentrum zu schaffen, mitverwendet werden."
 

Zur Zeit (Stand April 2018) sind in den drei Unterkünften (außer dem ehemaligen CVJM-Heim ein Haus am Längenfeldweg sowie nahe der Poschninger-Allee) in Murnau 65 Flüchtlinge und Asylbewerber untergebracht.
 



Auf seiner Sitzung am 3. Juni 2016 ernannte der Gemeinderat Michael Manlik (ödp/Bürgerforum) und Sepp Gramer (CSU, fraktionslos) zu Ansprechpartnern in Flüchtlingsfragen.
 

Für Manlik besteht seine zukünftige Aufgabe darin, "die Helfer zu vernetzen und den Kontakt zur Politik herzustellen". Konkret will er regelmäßig an den Sitzungen und Besprechungen des Team 7 von "Murnau Miteinander" teilnehmen sowie Kontakt zur Caritas halten.

Gramer will den Flüchtlingen "konkrete Hilfestellung leisten, etwa beim Besuch der Tafel".Beide Referenten werden sich bei ihren Aktivitäten eng mit dem Bürgermeister Rolf Beuting abstimmen.

 

(Aktualisiert am 20. April 2018)

 

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