Verabschiedung der Richtlinie zur Vereinsförderung

Hierzu Holger Poczka am 28. Juli 2016 im Gemeinderat:

 

"In der Erkenntnis, dass es an klaren Regeln für die Vereinsförderung durch die Gemeinde mangelt, stellten wir im März 2015 den Antrag, solche Regeln in einer Richtlinie zusammenzustellen. Diesem Antrag begegnete man zunächst mit großer Skepsis. Die Diskussion endete mit der Aufforderung, wir sollten doch mal eine Art Musterrichtlinie vorlegen. Dieser Aufforderung sind wir im August 2015 nachgekommen.

 

In der Folge entwickelte sich erfreulicherweise eine fruchtbare und lange überfällige Diskussion über die Frage, was ist förderungswürdig und unter welchen Voraussetzungen ist es das.

 

Die am 1. August 2016 in Kraft getretene Richtlinie unterscheidet zwischen Projektförderung und Förderung von Investitionen. Sie definiert Ziele wie die Unterstützung

  • der Jugendarbeit
  • des Behindertensports
  • bei Angeboten für Ortsarme
  • bei der Integration ausländischer Mitbürger.

Auch die Entwicklung der eigenen kulturellen Identität soll gefördert werden.

 

Die Richtlinie wird von der Erkenntnis getragen, dass Musik, Sport und Theater die Menschen verbinden und helfen, Vorurteile abzubauen

 

Wir sind dazu verpflichtet, den Förderbedarf genau zu prüfen - in diesem Zusammenhang geht die Richtlinie unter Punkt 5.4 auf das im Haushaltsrecht fundamentale Prinzip der Subsidiarität ein: Der verantwortungsvolle Umgang mit öffentlichen Geldern erfordert eine Prüfung, ob die Finanzierung aus Steuermitteln der Murnauer Bürger notwendig ist - oder, ob der antragstellende Verein ein Projekt aus Eigenmitteln stemmen bzw. Fördertöpfe von Bund, Land, Fach- oder Dachverbänden in Anspruch nehmen kann.

 

Ich denke, der Begriff der Subsidiarität drückt eine Selbstverständlichkeit aus, auch wenn er etwas sperrig und furchteinflößend daherkommt. 

 

Abschließend darf ich sagen, dass ich froh bin, dass wir nur eine Satzung haben und nicht je eine für die Kultur- und Sportförderung. Das würde unvermeidlich zu der Neiddebatte führen, wie groß das Budget für die Kultur und wie groß es für den Sport ist.Letztlich geht es um die Förderung der Vereine in ihrem ehrenamtlichen Engagement für die Gesellschaft. Eine Trennung von Kultur und Sport ist dabei wenig hilfreich.

 

Die Richtlinie schafft Klarheit und Überprüfbarkeit. Der Gemeinderat verpflichtet sich aus meiner Sicht letztlich auch eine unterlassene Förderung zu begründen."

 

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