2021-05-10, Antrag Bürgerrat Nachnutzung Alte Post
ÖDP/Bürgerforum Murnau, den 10.05.21
Antrag: Bürgerrat zur Nutzung des Postgebäudes
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,
die Fraktion ÖDP/Bürgerforum stellt folgenden Antrag:
Antrag
Der Gemeinderat möge die Einrichtung eines sogenannten „Bürgerrats“ beschließen.
Der Bürgerrat soll für die künftige Nutzung des Postgebäudes Ideen und Vorschläge entwickeln. Dabei sollen auch die bisherigen Ideen für eine Nutzung in die Beratungen des Bürgerrats einfließen.
Der Bürgerrat soll aus 12 bis 15 Bürgerinnen und Bürgern bestehen, die per Zufallsprinzip aus dem Melderegister ausgelost und von der Gemeinde schriftlich eingeladen werden. Um ein möglichst breites Abbild der Bevölkerung zu gewährleisten, sollen Kriterien wie Alter und Geschlecht bei der Auslosung einbezogen werden. Die genaue Ausgestaltung soll die Verwaltung ausarbeiten. Der Bürgerrat trifft sich ca.1,5 Tage zu einer Klausur. Er erhält ausgewogene Informationen zum Postgebäude von Fachleuten. Geschulte Moderator/Innen unterstützen die Arbeit. Die erarbeiteten Ergebnisse und Empfehlungen werden dem Gemeinderat, den Bürger/Innen und der Presse in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt. Die Vorschläge können dort diskutiert und ergänzt werden. Anschließend gehen diese in den Gemeinderat, der darüber berät und seine Entscheidung trifft.
Begründung
Bürgerräte arbeiten seit einigen Jahren erfolgreich auf kommunaler, Landes- und europäischer Ebene. Sie ergänzen die repräsentative Demokratie. Bürger wollen mehr und verstärkt in Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Durch die Auslosung werden breitere Bevölkerungsschichten erreicht. Es kommen Leute zu Wort, die oft nicht ihre Meinung äußern oder sich weniger für Politik interessieren.
Wichtig ist, dass ein Bürgerrat berät und nicht entscheidet. Dennoch ist er ein wesentlicher Bestandteil einer aktiven und konstruktiven Bürgerbeteiligung. Bürgerräte sind einerseits Teil der allgemeinen Willensbildung und übernehmen andererseits eine Beratungsfunktion gegenüber den gewählten, politischen Entscheidungsträgern.
Bürgerräte können auch ein Mittel sein, um neue Mitglieder für den Gemeinderat, die Parteien oder andere gemeinnützige Organisationen zu gewinnen.
Mit freundlichem Gruß
Michael Manlik, Sprecher Fraktion ÖDP/Bürgerforum
2022-03-30, Antrag 1 Genossenschaftlicher Wohnungsbau am James-Loeb-Gelände
Murnau, den 30.03.2022
Antrag: genossenschaftlicher Wohnungsbau am James- Loeb- Gelände
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,
im Namen der Fraktion ÖDP/Bürgerforum stelle ich folgenden Antrag:
1. Die Gemeinde stellt das Grundstück Flurnr. 1159 (ca. 2000 m² ) und einen kleinen Teil des nördlichen Grundstücks auf Flurnr.1156 (ca. 1000 m²) (siehe beigefügte Skizze) am James- Loeb- Gelände für ein genossenschaftliches Wohnprojekt im Erbbaurecht zur Verfügung. Die maximale GRZ soll 0,3 betragen, dreigeschossig sein und mit mindestens 30 Wohnungen bebaut werden.
2. Die Wohnungsbindung soll 40 Jahre betragen.
3. Der Anteil der EOF–geförderten Wohnungen (Geschossfläche) soll mindestens
50% betragen.
4. Die Genossenschaften unterbreiten einen Satzungsvorschlag, der sicherstellt, dass
bevorzugt die einheimische Bevölkerung mittleren Einkommens mit EOF-ge-
förderten und freifinanzierten Wohnraum versorgt werden soll.
5. Die Anfangsmiete wird festgeschrieben.
6. Für die freifinanzierten Wohnungen mit einer Anfangsmiete von 12 €, 11 € oder 10 € sollen von den sich bewerbenden Genossenschaften Vorschläge über die Höhe des Erbbauzinses gemacht werden.
Begründung:
Der Gemeinderat hat 2017 einstimmig beschlossen, auf dem James- Loeb-Gelände bezahlbaren Wohnraum mit genossenschaftlichen Wohnungen zu schaffen.
Wir knüpfen an diesen Beschluss an.
Das Nettobauland von ca. 3000 m² entspricht unserem Vorschlag vom Februar 2020 und reduziert die ursprüngliche Nettobaufläche von ca. 6200 m² um rund die Hälfte. Der jetzige Vorschlag weicht aber in einem wesentlichen Punkt vom Vorschlag von 2020 ab. Zwei Baukörper verlagern sich auf den äußeren westlichen Teil und sind dabei von Norden nach Süden angeordnet sowie auf einen Baukörper im nördlichen Teil des gesamten Geltungsbereiches. Dadurch rücken sie weiter vom James- Loeb- Gebäude weg und beeinträchtigen es nicht in seinem Alleinstellungsmerkmal. Zudem bleibt eine große Grünfläche mit Obstbäumen westlich des James-Loeb Gebäudes erhalten.
Nach wie vor sind wir für eine dreigeschossige Bebauung, weil es sowohl ökologisch als auch ökonomisch Sinn macht. Ökologisch deshalb, weil bei einer Bebauung in die Höhe weniger Fläche versiegelt wird. Ökonomisch, weil mit der Anzahl der Wohnungen die Wirtschaftlichkeit steigt und damit ein niedrigerer Mietzins einhergeht. Umgekehrt steigt der Mietpreis bei zweigeschossiger Bebauung. Einen städtebaulichen Hinderungsgrund für eine dreigeschossige Bebauung sehen wir nicht. Bei einer Dachneigung von 18° haben die Gebäude eine Firsthöhe von 10,78 m. Es gibt genügend Gebäude in der Umgebung des Areals, die eine ähnliche oder sogar höhere Firsthöhe haben. Das James-Loeb-Gebäude (viergeschossig) hat eine Firsthöhe von 15,60 m und wird seine Solitärstellung behalten.
Immobilienpreise und Mieten erklimmen in Murnau astronomische Höhen und ein Ende der Entwicklung scheint nicht in Sicht. Wohnen ist auch für NormalverdienerInnen zum Luxus geworden. Die Ergebnisse der von der Zugspitzregion in Auftrag gegebenen Studie zur Wohnungssituation im Landkreis dürften dem letzten Zweifler die Augen geöffnet haben. Es herrscht ein akuter Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Viele Unternehmen haben Probleme bei der Mitarbeitergewinnung. Rund die Hälfte davon gibt in einer Befragung an, die Ursache sei ein nicht ausreichendes bezahlbares Wohnungsangebot. Hohe Mieten, so die Studie, zwingen Familien zum Umzug. 50% aller Haushalte in Murnau haben eine Mietkostenbelastung von 50% ihres Einkommens. Eine ähnlich hohe Quote im Landkreis erreicht nur noch Garmisch-Partenkirchen.
Auch die Kommunen haben Instrumente in der Hand, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eines davon ist die Vergabe von Grundstücken an eine Genossenschaft im Erbbaurecht.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt den oben genannten Punkten 1 bis 6 zu.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Manlik, Fraktionssprecher
2022-07-08, Antrag 2 Genossenschaftlicher Wohnungsbau am James-Loeb-Gelände
Murnau, den 08. Juli 2022
Antrag: genossenschaftlicher Wohnungsbau am James- Loeb- Gelände
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,
die Fraktion ÖDP/Bürgerforum stellt folgenden Antrag:
1. Die Gemeinde stellt das Grundstück Flurnr. 1159 (ca. 2000 m²) und einen kleinen
Teil des nördlichen Grundstücks auf Flurnr. 1156 (ca. 1000 m²) (siehe Anhänge
beim Antrag vom März diesen Jahres ) am James- Loeb- Areal für ein genossen -
schaftliches Wohnprojekt im Erbbaurecht zur Verfügung. Die maximale GRZ soll
0,3 betragen, dreigeschossig sein und mit mindestens 30 Wohnungen bebaut wer-
den.
2. Der Gemeinderat möge beschließen, das Verfahren zum Bebauungsplan
„Areal um das James - Loeb - Haus“ in der Fassung vom Februar 2019 fortzu-
setzen. Dabei soll der Vorschlag der Bebauung der Fraktion ÖDP/Bürgerforum
vom März diesen Jahres miteinbezogen werden.
Dieser sieht, siehe Punkt 1 dieses Antrags, mindestens 30 Wohnungen und eine
Bebauung mit drei Baukörpern vor, wie sie in den Anlagen des ursprünglichen An-
trags vom März diesen Jahres (Folien 15 – 18) vorgesehen sind.
Begründung:
Eine ausführliche Begründung, die hier auch weiterhin aufrecht erhalten bleibt, erfolgte bereits im Antrag vom März diesen Jahres. Der akute Mangel an bezahlbarem Wohnraum nimmt weiter dramatisch zu und es ist nicht nur nach unserer Meinung eine der wesentlichsten Aufgaben einer Kommune, durch zur Verfügung Stellung von leistbaren Grundstücken diesem Mangel entgegenzuwirken.
Aufgrund der Diskussion im Hauptausschuss vom 2. Juni diesen Jahres wollen wir noch einmal darlegen, warum wir dieses Grundstück für eine Genossenschaft zurVerfügung stellen wollen.
Die gerade von der Wohnbau Weilheim gebauten Sozialwohnungen sowie auch die Kommunalwohnungen am Längenfeldweg sind großenteils für einkommensschwache Bürger/Innen. Der genossenschaftliche Wohnungsbau bietet gerade der Mittelschicht bezahlbare Wohnungen an, da er ein Zwischenschritt zwischen Miete und Eigentum ist.
Genossenschaftlicher Wohnbau entlastet die Verwaltung und schont die Finanzen der Gemeinde. Im Gegensatz zum kommunalen Wohnungsbau, für den im Vorfeld trotz Investitionszuschüssen hohe Summen in Millionenhöhe für den Bau bereit gestellt werden müssen. Zudem hätte die Gemeinde noch regelmäßige Einnahmen in Form eines Erbbauzinses.
Mieter in Genossenschaftswohnungen haben ein lebenslanges Wohnrecht und können das in der Regel an ihre Kinder vererben. Mieterhöhungen sind selten, da eine Genossenschaft nicht auf Gewinn ausgerichtet ist. Bewohner von Genossenschaftswohnungen identifizieren sich mit den Zielen der Genossenschaft. Beispielsweise leben mehrere Generationen, Singles, Familien, Menschen mit Behinderung zusammen und helfen sich gegenseitig.
Mit freundlichen Grüßen
im Namen der Fraktion ÖDP/Bürgerforum
Simon Pittrich, Michael Manlik
2022-11-03, Antrag Einrichtung von Reisemobil-Stellplätzen
03.11.2022
Antrag Haushalt 2023:
Einrichtung von Reisemobil – Stellplätzen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,
als Referenten für die Bereiche Wirtschaft und Tourismus stellen wir folgenden Antrag:
Die Verwaltung möge die Einrichtung von Reisemobil-Stellplätzen für die Standorte
- Parkplatz Kemmelpark
- Parkplatz Forsteranger
- Eisstockplatz
- Kapferstadl an der Ramsachstraße
- Seestraße
- Froschsee
- Bahnhof Süd
prüfen. Ziel ist es, bis zum Beginn der Sommersaison 2023 neue Stellplätze zu schaffen.
- Für die Infrastruktur werden jeweils ein Stromanschluss, ein Wasseranschluss, Müllbehälter, ein Parkautomat für die zu entrichtenden Gebühren sowie eine Hinweistafel mit der Stellplatzorganisation benötigt. Auf ihr ist u.a. vermerkt, dass die Entsorgung des Schmutzwassers über die Entsorgungsstelle am Murnauer Bahnhof erfolgt.
- Die erforderlichen Finanzmittel sollen in den Haushalt 2023 eingestellt werden.
Begründung:
Nach Auskunft des Deutschen Tourismusverbands sind in der Bundesrepublik zur Zeit mindestens 675.000 Reisemobile zugelassen. Ihre Zahl wächst von Jahr zu Jahr. Für die Wohnmobilisten stehen in Deutschland offiziell rund 4.200 Stellplätze zur Verfügung. Einige wenige befinden sich am Nordteil des Murnauer Bahnhofs.
Da zu erwarten ist, dass auch in den kommenden Jahren der Trend zum individuellen Reisen mit einem Wohn- oder Reisemobil anhalten wird, sollte der Markt Murnau diesen potentiellen Gästen entgegenkommen und ihnen weitere, ausgewiesene Stellplätze neben dem Stellplatz Nord am Murnauer Bahnhof und unabhängig von Campingplätzen anbieten.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Köglmayr Wolfgang Küpper
Wirtschaftsreferent Tourismusreferent
2023-05-17, Antrag auf Verlängerung des Rufbus-Vertrags mit der Fa. OMOBI
17.5.2023
Antrag auf Verlängerung des Rufbus-Vertrags mit der Fa. OMOBI
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates,
wir stellen folgenden Antrag:
Der derzeit gültige Rufbus-Vertrag mit der Fa. OMOBI wird über den 30.6.2023 hinaus bis wenigstens 23.7.2023 verlängert.
Begründung:
Der Gemeinderat hat am 16.5.2023 die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Rettet den Rufbus!“ bestätigt und den jetzt folgenden Bürgerentscheid für den 23.7.2023 terminiert. Am 30.6.2023 endet aber laut Gemeinderatsbeschluss vom 27.3.2023 der derzeitige Vertrag mit der Fa. OMOBI. Es entsteht für die Murnauer Bürgerinnen und Bürger eine vermeidbare ÖPNV-Versorgungslücke, die durch die Vertragsverlängerung geschlossen werden sollte.
Für die Fraktion ÖDP/Bürgerforum
Wolfgang Küpper
Fraktionssprecher
2023-11-21, Antrag Errrichtung von Wallboxen an Gebäuden mit Gemeindebezug
Antrag Haushalt 2024:
Errichtung von Wallboxen an Einrichtungen mit Gemeindebezug
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,
wir stellen folgenden Antrag:
- Die Gemeinde bzw. die Gemeindewerke errichten zunächst 4 Wallboxen an Einrichtungen, deren Sachaufwandsträger die Gemeinde ist und die über eine eigene Dach-Photovoltaikanlage verfügen.
- Die Gesamtinvestitionskosten in Höhe von ca. 10 000 € (Zehntausend) werden im Haushalt 2024 bereitgestellt.
Begründung:
Die Elektromobilität soll in Murnau gefördert werden und helfen, die Marktgemeinde in Richtung Klimaneutralität zu entwickeln. Wallboxen an Einrichtungen, an denen vergleichsweise viele Angestellte arbeiten, nehmen direkt den günstig produzierten PV-Strom vom Dach auf und speichern ihn, während die Angestellten arbeiten. So werden Belastungsspitzen vermieden und naturverträglich produzierter Strom sinnvoll eingesetzt. Als mögliche Standorte der vier Wallboxen kommen die drei Schulen sowie ein Kindergarten in Betracht. So können auch Menschen unkompliziert an der Elektromobilität teilhaben, die zu Hause keine Lademöglichkeit haben. Die Gemeindewerke sollen prüfen, wo die Installation mit geringem Aufwand möglich ist sowie eine Bedarfsabfrage durchführen und ein Konzept für die Abrechnung erstellen. Des Weiteren überprüfen und evaluieren die Gemeindewerke die Nutzung der Wallboxen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Jungnitsch
Marktgemeinderat ÖDP/Bürgerforum
Referent für Umwelt, Energie und Klima
2024-03-22, Antrag auf Untersagung von Schottergärten
Murnau am Staffelsee, 22.03.2024
Antrag
Untersagung von Schottergärten in Murnau am Staffelsee
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Beuting,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,
zur nächsten Sitzung des Bauausschusses stellen wir folgenden Antrag:
Beschlussvorschlag
Im Gemeindegebiet Murnau am Staffelsee wird hiermit das Anlegen und die Neugestaltung von Schottergärten im gesamten Gemeindegebiet untersagt. Weiterhin zugelassen ist die Anlage und Neugestaltung von Kies- und Steingärten.
Begründung
Schottergärten, Kiesgärten und Steingärten sind drei verschiedene Arten der Gartengestaltung, die sich hauptsächlich in der Wahl der Materialien und der daraus resultierenden Ästhetik unterscheiden:
Schottergärten: Schottergärten bestehen hauptsächlich aus Schotter oder grobem Kies und weisen oft nur sehr wenige oder gar keine Pflanzen auf. Sie sind eher minimalistisch gestaltet und dienen oft ästhetischen oder praktischen Zwecken wie geringem Wartungsaufwand.
Kiesgärten: Kiesgärten ähneln Schottergärten insofern, als sie ebenfalls hauptsächlich aus Kies bestehen können. Der Unterschied besteht jedoch darin, dass Kiesgärten oft eine größere Vielfalt an Pflanzen enthalten können, die zwischen den Kiesbetten gepflanzt werden. Diese Pflanzen können Trockenheit und Hitze besser vertragen und bieten Lebensraum für verschiedene Arten.
Steingärten: Steingärten zeichnen sich durch die Verwendung von großen Steinen oder Felsen aus, die in verschiedenen Formen und Größen angeordnet sind. Im Gegensatz zu Schotter- oder Kiesgärten können Steingärten eine breitere Palette an Pflanzen enthalten, die zwischen den Steinen gepflanzt werden. Steingärten können natürlicher wirken und bieten mehr Möglichkeiten für kreative Gestaltung.
Insgesamt können Kies- und Steingärten im Vergleich zu Schottergärten eine größere Vielfalt an Pflanzen und Lebensräumen bieten und somit ökologisch wertvoller sein.
Schottergärten tragen zur Versiegelung von Flächen bei und gefährden somit den natürlichen Wasserkreislauf. Sie führen zu einem Verlust an biologischer Vielfalt und beeinträchtigen das örtliche Ökosystem.
Schottergärten haben mehrere Nachteile:
Versiegelung von Flächen: Schottergärten bestehen hauptsächlich aus hartem Material wie Kies oder Schotter, das den Boden versiegelt und den natürlichen Wasserkreislauf stört. Darunter befindet sich häufig eine Kunststoffschicht. Regenwasser kann nicht in den Boden einsickern, was zu Überschwemmungen und vermehrtem Oberflächenabfluss führen kann.
Verlust der biologischen Vielfalt: Schottergärten bieten im Vergleich zu natürlichen Gärten oder Grünflächen wenig bis gar keinen Lebensraum für Pflanzen, Insekten und andere Lebewesen. Dies führt zu einem Verlust an Biodiversität und kann die lokale Ökosystemgesundheit beeinträchtigen.
Beitrag zur Hitzeinselbildung: Die Verwendung von großen Flächen mit künstlichen Materialien wie Schotter in urbanen Gebieten kann zur Hitzeinselbildung beitragen, da diese Materialien Wärme absorbieren und speichern können. Dadurch kann es in solchen Gegenden zu höheren Temperaturen kommen.
Ästhetische und soziale Probleme: Schottergärten werden oft als ästhetisch unattraktiv empfunden und können das Erscheinungsbild einer Nachbarschaft oder Gemeinde beeinträchtigen. Darüber hinaus können sie soziale Probleme verursachen, indem sie das Gemeinschaftsgefühl verringern und die Lebensqualität der Anwohner beeinträchtigen.
Insgesamt tragen Schottergärten zu Umweltproblemen bei und stehen im Widerspruch zu nachhaltigen Praktiken im Garten- und Landschaftsbau.
Für die Fraktion ÖDP/ Bürgerforum
Martin Hutter