Ein vordringlicher und richtiger Schritt zur Linderung der Wohnungsnot in Murnau

 

Seit Jahren wird fraktionsübergreifend die Wohnungsnot in Murnau beklagt. Nun besteht die Chance einen konkreten Schritt zu tun: Um die bestehende Not zu lindern und in den Genuss staatlicher Förderung zu kommen, will die Marktgemeinde auf – bereits vorhandenem eigenen oder noch zu erwerbendem Grund – größere Wohnungen (die Rede ist von bis zu 24) bauen und Haushalten zur Verfügung stellen, die sich aus eigener Kraft nicht am Wohnungsmarkt versorgen können.

In einem ersten Schritt wurde das Projekt in die Prioritätenliste der Investitionsvorhaben aufgenommen, die jährlich im Zuge der Haushaltsberatungen fortgeschrieben wird. Das für eine Gesamtzeit von 3 bis 4 Jahren erforderliche Finanzvolumen ist mit 6,5 Mio Euro angesetzt.

 

Kommunales Wohnraumförderungsprogramm des Freistaats

„Für mehr Wohnungsbau und für die Wohnraumversorgung aller zu sorgen, ist eine der größten Herausforderungen in den kommenden Jahren. Gerade der Bedarf an preisgünstigem Wohnraum wächst immens. Gefordert sind hier vor allem Staat und Kommunen...“ heißt es auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Bau und Verkehr.

Und weiter: „Mit dem Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm unterstützt der Freistaat Bayern die Gemeinden dabei, selbst Wohnraum zu planen und zu bauen. Mit dem Vierjahresprogramm soll der Neubau von jährlich mindestens 1.500 Wohnungen gefördert werden. Für das Programm stehen von 2016 bis 2019 jährlich 150 Millionen Euro, insgesamt also 600 Millionen Euro bereit...

Antragsberechtigt sind alle bayerischen Gemeinden. Die Gemeinden müssen Eigentümer der geförderten Wohngebäude bleiben, können aber zur Umsetzung der Maßnahmen Dritte wie beispielsweise kommunale oder kirchliche Wohnungsunternehmen beauftragen...

Eine Weiterleitung der Mittel an Dritte, etwa an kommunale Wohnungsbauunternehmen, ist nicht möglich...

Die Zielgruppe des Kommunalen Wohnraumförderungsprogramms umfasst Haushalte, die sich aus eigener Kraft nicht am Wohnungsmarkt versorgen können. Die Wohnungen sollen in angemessenem Umfang auch anerkannten Flüchtlingen entsprechend dem Bedarf vor Ort zur Verfügung gestellt werden. Dies zu steuern ist Aufgabe der jeweiligen Gemeinde. Die Miethöhen sind von der Gemeinde so zu gestalten, dass die Wohnungen insbesondere auch von einkommensschwachen Personen wie Empfängern von Transferleistungen genutzt werden können.“

 

Es besteht Handlungsbedarf

Da die Förderung sowohl zeitlich als auch vom Gesamtvolumen her begrenzt ist, besteht Handlungsbedarf – das erklärt, warum das Projekt in der Prioritätenliste ganz oben steht – auch wenn der Zeitraum für die Umsetzung sich bis 2020 erstreckt. .

Dass die Gemeinde selbst – und nicht eine bestehende oder noch ins Leben zu rufende Murnauer kommunale Wohnungsbaugesellschaft – als Bauherr und Eigentümer auftreten muss, ergibt sich aus den Vergaberichtlinien des Ministeriums, wonach „eine Weiterleitung an Dritte... nicht möglich“ ist (s.o).

Gefördert werden sowohl Grunderwerb wie der Bau selbst in Form von Darlehen (0,5% Zins und 1% Tilgung) sowie durch einen Zuschuss von mindestens 30% der Gesamtaufwendungen – der Mindest-Eigenkapital-Einsatz beträgt lediglich 15%. Wir sprechen also von einem fürs erste erforderlichen Kapitaleinsatz von unter einer Million Euro!

Zur Ermittlung der Förderungsmöglichkeiten siehe die Übersicht des Staatsministeriums

Ob ein Engagement in Sachen Hallenbad wohl wichtiger ist als in Sachen sozialer Wohnungsbau?

 

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