Was spricht eigentlich gegen eine Erhöhung der Zweitwohnungssteuer?

 

Anlässliche des Antrags von Veronika Jones und Sabine Pecher...


Die Zweitwohnungssteuer ist eine Aufwandssteuer, d.h. belastet wird, wer sich den Aufwand leistet, für den persönlichen Lebensbedarf (oder den seiner Familie) zwei Wohnungen vorzuhalten.

 

Wer seinen Hauptwohnsitz in Murnau hat, trägt mit seinem Anteil aus der Einkommens- und ggf. Gewerbesteuer zu den Einnahmen der Gemeinde bei. Diese Einnahmen entgehen der Kommune bei den Inhabern einer Zweitwohnung.

 

Nichtsdestoweniger müssen auch für Besitzer einer Zweitwohnung die gemeindlichen Grundversorgungen bereitgestellt werden, also Wasser, Abwasser, Kanalisation, Straßen; nicht zuletzt Freizeiteinrichtungen wie Wanderwege, Museen, etc.

 

Von der Zweitwohnsitzsteuer befreit sind in Bayern Personen, deren Einkommen unter 29.000€ (bei Verheirateten 37000 €) liegt, darunter fallen natürlich auch Studenten, Schüler, Geringverdiener oder Rentner.

 

In der Regel – und die gilt für Murnau – wird zur Ermittlung des Steuerbetrages die Nettokaltmiete herangezogen. Derzeit liegt der Satz bei 7% (Garmisch-Partenkirchen 9, Mittenwald 12,8, Oberammergau 15 %); bei einer Nettokaltmiete von beispielsweise 1.000 € werden also 70 € fällig.

 

Beim derzeitigen Bestand an Zweitwohnungen würde eine jährliche Erhöhung um 2% jeweils 50.000 €, nach vier Jahren und dem Endstand von 15% Mehreinnahmen von 200.000 € pro Jahr generieren.

 

Diese Mehreinnahmen könnten zweckgebunden verwendet werden und beispielsweise in den kommunalen Wohnbau fließen.

 

Sollte sich aufgrund der Erhöhung der eine oder andere Besitzer einer Zweitwohnung bewogen fühlen, seine Wohnung dem freien Markt zur Verfügung zu stellen, so kann dies für eine Kommune, die unter enormer Wohnungsknappheit leidet, nur begrüßt werden.

 

Sollte sich der Besitzer einer Zweitwohnung aufgrund der Erhöhung des Satzes entschließen, seinen Erstwohnsitz in die Gemeinde zu verlegen, würde der Verlust der Zweitwohnungssteuer durch den Anteil der Gemeinde an der Einkommenssteuer mehr als ausgeglichen.

 

Das gelegentlich vorgetragene Argument, eine Erhöhung der Zweitwohnungssteuer vergraule freigebige Spender aus Murnau, ist abwegig.

 

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