Flächennutzungsplan

Allgemeines

 

Das wichtigste Instrument zur Steuerung der (baulichen) Entwicklung von Gemeinden ist die „Bauleitplanung“. Gemäß den Regelungen des Baugesetzbuches geschieht dies in zwei Stufen:

  1. die Erstellung eines Flächennutzungsplans,
  2. die Erstellung der Bebauungspläne für Teilbereiche.

Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden aufgestellt. Sie sind ein vorbereitender Bauleitplan und stellen - grafisch - dar, welche Art der Bodennutzung sich für das gesamte Gemeindegebiet aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt.

Bauleitpläne werden für Teile des Gemeindegebietes aufgestellt und enthalten verbindliche Regelungen für die Bürger und die Baugenehmigungsbehörden.

Im Flächennutzungsplan werden die für die Bebauung zu gewerblichen oder wohnlichen Zwecken vorgesehenen Flächen, Flächen für Verkehrsanlagen, Grünflächen, die Flächen für die Landwirtschaft und Waldflächen dargestellt.

Es wird auf einschlägige Planungen hingewiesen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften festgesetzt sind (Umwelt- und Naturschutz, wasserwirtschaftliche Planungen, Verkehrsplanung, Landschaftsplanung etc.).

In einer beigefügten Begründung sind die Ziele, Zwecke (qualitative und quantitative Bevölkerungsentwicklung, Wirtschaftsförderung, soziale Belange etc.) und wesentlichen Auswirkungen des Flächennutzungsplans und in einem Umweltbericht die maßgeblichen Belange des Umweltschutzes darzulegen.

 

Der Flächennutzungsplan wird in einem im Baugesetzbuch gesetzlich geregelten Verfahren aufgestellt. In diesem Verfahren werden sowohl die Bürger als auch Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Der Flächennutzungsplan bedarf der Genehmigung des Landratsamtes als höhere Verwaltungsbehörde.

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung wird der Flächennutzungsplan wirksam. 


(Aktualisiert am 31. März 2018)

 

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Murnau

 

Am 9. Oktober 2014 hat der Marktgemeinderat die Neuaufstellung eines Flächennutzungsplans und Landschaftsplans für das Gemeindegebiet von Murnau beschlossen.

Der Gemeinderat muss zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes zunächst eine Bevölkerungszahl für Murnau im Jahr 2030 festlegen. Nach der angenommenen Einwohnerzahl richtet sich die Abschätzung des Flächenbedarfs (Bauflächen, Grünflächen, Gemeinbedarfsflächen) für das Zieljahr.

Es stehen zwei Prognosen zur Verfügung:

  • Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung schätzt (Stand Mai 2011), dass die Bevölkerungszahlungen stagnieren, dagegen
  • geht die Bertelsmann Stiftung (Stand August 2012) von einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 0,22 % aus; danach würde der Markt Murnau im Jahr 2030 12.759 Einwohner zählen. Eine mittlere Dichte der Bebauung vorausgesetzt, wäre somit ein Bruttowohnbaulandbedarf von 5,6 ha erforderlich.

 

In diesem Zusammenhang erinnern wir an die Verpflichtung, die sich aus Artikel 161 (2) der Verfassung des Freistaats Bayern ergibt. Bei der Umwandlung von Grundstücken in Bauland entstehen nämlich "ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers" "Steigerungen des Bodenwertes", die "für die Allgemeinheit nutzbar zu machen" sind. Wie das im einzelnen aussehen soll, haben wir in zwei Anträgen an den Gemeinderat (zur sozialgerechten Bodennutzung) vorgeschlagen, die in den 

 

Karten

 

Bauleitplaung Murnau

 

Gewerbe- versus Wasserschutzgebiet