Chronik zum „genossenschaftlichen Wohnungsbau auf dem James Loeb-Gelände“
März 2017
Als eine Art Kompromiss beschließt der Gemeinderat einstimmig, dass auf dem James-Loeb-Gelände genossenschaftliche Wohnungen entstehen sollen. Zuvor war hierfür ein Grundstück im Kemmelpark vorgesehen, das quasi im Austausch einem Pharmakonzern zugesprochen wurde.
Januar 2018
Der Gemeinderat spricht sich einstimmig für einen städtebaulichen Rahmenplan aus, der eine überwiegend dreigeschossige Bebauung vorsieht. Variante 1 der Bebauungsvorschläge erhält den Zuschlag. Bei dieser bleibt die Grünfläche vor dem Innovationsquartier frei.
Januar 2019
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, einen Bebauungsplan aufzustellen. Ein Kriterienkatalog für die Vergabe an eine Genossenschaft soll erarbeitet werden. Vorgaben für den Bebauungsplanentwurf sind u.a. eine Wandhöhe von maximal 8,75 m und eine weitgehend dreigeschossige Bebauung auf rund 6000 m². Der südliche Teil des Geländes vor dem James Loeb-Haus soll freigehalten werden.
4. Juli 2019
Im Bauausschuss wird der Bebauungsplanentwurf behandelt. Dabei werden Bedenken, Einwände und Anregungen unter anderem der Anlieger abgewogen. Die Baugrenze im Norden wird zurückgesetzt. Es bleibt bei der weitgehend dreigeschossigen Bebauung und einer Wandhöhe von maximal 8,75 m.
Der Bebauungsplanentwurf wird mit 9:2 Stimmen angenommen. Gegenstimmen: Probst (Freie Wähler) und Kohl (Grüne).
Juli 2019
Ein Anlieger sammelt nach der Bauausschusssitzung Unterschriften gegen das Bauvorhaben. Ein Artikel dazu erscheint im Murnauer Tagblatt.
15. Juli 2019
Die CSU-Fraktion stellt den Antrag ein Bodenwertgutachten für das James-Loeb-Areal zu erstellen. Gleichzeitig will sie, dass die Höhe des Erbbauzinses und der Entwurf eines Erbbaupachtvertrages vorgelegt werden.
Das heißt das Pferd vom Schwanz her aufzäumen: Die Höhe des Erbauzinses ist abhängig von der in der Ausschreibung vorgegebenen Dichte der Bebauung, Geschosshöhe, Anzahl der geförderten Wohnungen und vielem anderen. Ein Bodengutachten ist erst dann sinnvoll, wenn die Kriterien für die Vergabe festgelegt sind..
27. Juli 2019
Bedenken, Einwände und Anregungen der Anwohner werden wie zuvor im Bauausschuss behandelt. Jetzt werden auch Bedenken einiger Gemeinderäte laut. Es erfolgt keine Beschlussfassung mehr.
Varianten, insbesondere die Anzahl der Geschosse betreffend, sollen überprüft werden.
15. September 2019
Antrag der Fraktion ÖD/Bürgerforum: Kriterien für die Ausschreibung an eine Genossenschaft sollen festgelegt werden.
Beschluss: Die Verwaltung soll die von uns vorgelegten Kriterien prüfen.
21. November 2019
CSU-Antrag. „Wohnraumbeschaffung – Erstellung einer Bedarfsanalyse“. Dieser Antrag wird gegen 9 Stimmen, unter anderen auch unserer Fraktion, angenommen, da wir auch ohne eine kostspielige Analyse wissen, dass wir dringend bezahlbaren Wohnraum in Gestalt von Sozialwohnungen, Genossenschaftswohnungen, Einheimischenmodellen benötigen.
Januar 2020
In einer nichtöffentlichen Sitzung des Hauptausschusses werden Rechenvariablen zum Erbbauzins und unser Antrag zum Kriterienkatalog beraten.
Februar 2020
Erneuter Antrag von ÖDP/Bürgerforum auf Beschluss eines Kriterienkatalogs. Wir wollen den Anliegern entgegenkommen und nur noch die Hälfte der ursprünlgich vorgesehenen Fläche bebauen, allerdings dreigeschossig.
Die Begründung: Eine dreigeschossige kompakte Bebauung machen sowohl ökonomische wie ökologische Gründe zwingend erforderlich, nachdem von der ursprünglich für eine Bebauung ins Auge gefassten Fläche von 6.000 m2 nur noch die Hälfte übrig geblieben ist.
- Ökonomisch, weil eine solche Bebauung das günstigste Verhältnis von Baukosten und Anzahl von Wohnungen schafft und sich damit günstig auf die Höhe der Mieten sowie des Erbpachtzinses auswirkt. Zudem entstehen in der Folge die relativ geringsten Betriebskosten.
- Ökologisch haben dreigeschossige (kompakte) Gebäude das niedrigste sogenannte A/V-Verhältnis (= Verhältnis der Wärme abgebenden Hüllfläche zum beheizten Volumen) und sind dadurch am energie-effizientesten, ein nicht nur ökologisches, sondern ebenso ökonomisches Argument. Und schließlich wird bei dreigeschossiger Bebauung am wenigsten Fläche versiegelt.
19. Februar 2020
Die unter großer Beteiligung der Anwohner sowie anderer interessierter Bürger durchgeführte Gemeinderatssitzung findet keinen Konsens – aber auch keine konkreten Alternativanträge. Per Geschäftsordnungsantrag wird gegen die Stimmen von ÖDP/Bürgerforum die Behandlung unseres Antrags vertagt.