Sozialer Wohnungsbau

 



 

 

Im Rahmen der Neuerstellung des Flächennutzungsplanes stellen wir den Wertzuwachs durch die Bauleitplanung in den Mittelpunkt unserer Überlegungen. Nach Artikel 161 (2) der bayerischen Verfassung ist der Wertzuwachs bei der Ausweisung von Bauland abzu­schöpfen und für eine soziale Bodennutzung einzusetzen.

 


 ­Wir fordern daher einen Grundsatzbeschluss zur sozialgerechten Bodennutzung.


 

Zudem muss die Marktgemeinde durch Ankauf von Flächen in die Lage versetzt werden, per Flächenmanagement den Bedürfnissen nach bezahlbarem Wohnraum und Gewerbe­flächen gerecht zu werden.

Pressebericht vom 28.4.2016

Wir wollen auf Flächen der Gemeinde ein genossenschaftliches Wohnprojekt verwirkli­chen. Dazu werden wir schon bald konkrete Anträge einbringen.

Um Baugrund zu gewinnen, können wir uns vorstellen, bestehende Parkflächen unter die Erde zu verlegen.

(Über Parkflächen aufgeständerte Wohngebäude, wie in München geplant, sind aus unse­rer Sicht in eher ländlichen Kommunen wie Murnau nicht kostengünstig herzustellen. Um auf diesem Wege zu günstigem Wohnraum zu gelangen wäre eine hohe bauliche Verdich­tung erforderlich, also Bauen nach oben. Das widerspricht dem städtebaulichen Charakter unseres Ortes mit seinen vielfältigen historisch gewachsenen Sichtachsen. Wir sollten durch solche Projekte nicht einer Verstädterung unseres Innenraumes Vorschub leisten. Die Erfahrungen in München werden wir im Auge behalten und das Thema gegebenenfalls später erneut aufgreifen.)

Der Markt Murnau a. Staffelsee befürwortet den von der Wohnbau GmbH Weilheim gemachten Vorschlag einer Nachverdichtung an der Adalbert-Stifter-Straße 2, um dort nach den Vorgaben des Marktes mindestens 14 Wohnungen (frei finanzierte und Sozialwohnungen) zu errichten. Ende Juni 2016 beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan "Östlich der Eichendorffstraße" als Satzung: Das aus den 1950er Jahren stammende aus fünf zweigeschossigen Häusern bestehende Wohngebiet wird umstrukturiert und maßvoll nachverdichtet - Zug um Zug entstehen im Norden dreigeschossige und im Süden zweigeschossige Gebäude (s. o. aktuelle Meldung vom 3. August 2018). Das ist seit vielen Jahren ein erster Schritt in die richtige Richtung. Es kann und wird aber bei diesem ersten Schritt nicht bleiben. Im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplans wird es zur Schaffung von erschwinglichem Wohnraum weitere Vorschläge von uns geben.

 

Presse


 

(Aktualisiert am 3. August 2018)

 

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