Wohngenossenschaftsbau auf dem Gelände des James Loeb-Hauses-Stand 2021


zum Bericht im Murnauer Tagblatt vom 1. Februar 2021 die vollständige Stellungnahme von Michael Manlik
 

Die Fraktion ödp/Bürgerform hat im Februar letzten Jahres einen Antrag eingebracht, der im Gegensatz zur ursprünglich ins Auge gefassten eine abgespeckte Bebauung auf dem James-Loeb-Gelände vorsieht. Nur der nördliche Teil des Grundstücks von rund 3000 m² soll dreigeschossig mit mindestens 30 Wohnungen bebaut werden. Die Abstimmung über diesen Antrag wurde von der Mehrheit des Gemeinderats abgelehnt bzw. vertagt. Daraufhin machte unsere Fraktion das Angebot im kleinen Kreis unter den Fraktionssprechern das Bauvorhaben zu besprechen. Nur von einer Fraktion kam eine positive Rückmeldung. Das Angebot steht weiterhin, und wir werden demnächst dieses Thema wieder aufgreifen, wobei wir nach wie vor hinter unserem damaligen Antrag stehen. Wenn sich, was wir hoffen, der Gemeinderat auf eine Bebauung verständigt, soll eine frühzeitige Bürgerbeteiligung stattfinden, sobald der Gemeinderat den Startschuss für ein Planungsverfahren gegeben hat.


Aus verschiedenen Gründen ist es sinnvoll dreigeschossig zu bauen. Nur mit einer dichten Bebauung und einer möglichst hohen Anzahl von Wohnungen lässt sich Wirtschaftlichkeit erzielen. Und nur so lässt sich eine niedrige Miete realisieren. Ein Geschoss weniger in diesem Fall bedeutet nach Auskunft von Genossenschaften eine bis zu 2€/m² höhere Miete.

 

Auch ökologisch machen drei Geschosse Sinn, weil eine höhere Bebauung mehr Grün im Umfeld belässt. Und auch städtebaulich ist eine Dreigeschossigkeit vertretbar. Die Firsthöhe der Gebäude würde bei knapp 11 m liegen. Das James-Loeb-Haus ist viergeschossig und hat eine Firsthöhe von 15,60 m. Auch einige Gebäude in der Nachbarschaft sind ähnlich hoch oder sogar höher.

 

Die Verwaltung hat bisher gut vorgearbeitet. Seit zwei Jahren gibt es einen Bebauungsplanvorschlag. Rechenvarianten zum Erbbauzins sowie eine Auflistung von verschiedenen Geschossvarianten mit entsprechenden Wohneinheiten wurden erstellt. Auch Ausschreibungskriterien für Genossenschaften wurden erarbeitet. Um Bürgern und Gemeinderäten ein Bild von der Dimension des Bauvorhabens vor Augen zu führen, könnten wir uns ein Modell und/oder ein Schnurgerüst vor Ort vorstellen. Auch die Frage des Verkehrs muss noch eingehender untersucht werden.

 

Michael Manlik

 

Chronik der Entwicklung 2017 bis 2020

 

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aktualisiert am 1. Februar 2021